Teilnahmebedingungen

Was Sie vor Ihrer Anmeldung wissen sollten:

Nennung zur Teilnahme:
Die Anmeldung kann nur online oder alternativ per Nennformular erfolgen. Unvollständige Formulare können nicht bearbeitet werden. Die Nennungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass schon innerhalb kurzer Zeit die Plätze belegt sein können. Deshalb bitten wir Sie um rechtzeitige Anmeldung. Diese kann nur mit der Teilnahmegebühr (ggf. Scheck oder Kopie des Überweisungsträgers) zusammen erfolgen. Telefonische Voranmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Es gilt das Datum des Posteingangs.

 

Fahrvorschriften:
Die Bestimmungen der StVO sind unter allen Umständen einzuhalten. In geschlossenen Ortschaften und auf Straßen mit nicht getrennten Fahrbahnen ist die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit unbedingt einzuhalten, sofern nicht örtlich andere Höchstgeschwindigkeiten vorgeschrieben oder zugelassen sind. Es ist die Pflicht aller Teilnehmer, Rücksicht auf das Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Bevölkerung zu nehmen, dies gilt besonders innerhalb geschlossener Ortschaften. Jede überflüssige Lärmbelästigung ist zu vermeiden. Den Anordnungen des Veranstalters und der von ihm eingesetzten Helfern ist unbedingt Folge zu leisten.

 

Verantwortlichkeit:
Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, KFZ-Eigentümer- und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an dieser Ausfahrt teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschlussnach dieser Ausschreibung vereinbart wird.

 

Teilnahmebedingungen:
An dieser Ausfahrt können teilnehmen:
1. Alle Führerscheinbesitzer mit eigenem oder fremdem PKW, sofern der Eigentümer des Fahrzeugs seine Zustimmung für die Teilnahme gegeben hat.
2. Ausschließlich Fahrzeuge mit Straßenzulassung, die der deutschen StVZO entsprechen. Bei Ausschluss eines Fahrzeugs, welches diese Bedingungen nicht erfüllt, kann das Nenngeld nicht zurückerstattet werden.

 

Haftungsausschlusserklärung:
Zu Gunsten des Veranstalters und dessen Erfüllungsgehilfen (im Folgenden die Begünstigten) erklärt der Unterzeichner anlässlich der Durchführung dieses Sicherheitstrainings:

1. Der Unterzeichner (Teilnehmer) nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Er trägt alleine die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder den von ihm benutzten Fahrzeugen verursachten Schäden.
2. Der Unterzeichner erklärt hiermit sein Einverständnis, dass die Begünstigten gegenüber ihm keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden übernehmen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Begünstigten.
3. Der Unterzeichner verzichtet hiermit für sich, seine Rechtsnachfolger und Unterhaltsberechtigte auf alle Ansprüche und jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs wegen eines während der Veranstaltung eingetretenen Schadensereignisses gegen die Begünstigten, es sei denn, dieses Schadensereignis wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Begünstigten verursacht.
4. Der Unterzeichner stellt mit dieser Erklärung die Begünstigten in vollem Umfang von allen Ansprüchen Dritter frei, falls diese wegen eines von dem Unterzeichner verursachten Unfalls oder sonstigen Schadensereignissen die Begünstigten in Mithaftung nehmen.
5. Ich willige ein, dass fotografische Bildnisse meiner Person, meiner Begleitung und meines Fahrzeuges vom Porsche Zentrum Niederbayern veröffentlicht, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden, insbesondere im Internet. Die Einwilligung erfasst alle Bildnisse, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung im öffentlichen Raum oder mit Zustimmung des Teilnehmers entstehen.

 

Stornogebühren:
Bei Stornierung der Teilnahme bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird das Nenngeld zu 100 % zurückerstattet. Bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn müssen 50 % des Nenngeldes einbehalten werden. Bei einer späteren Stornierung kann das Nenngeld nicht mehr erstattet werden.